Fragen & Antworten für die Mitarbeitenden

Zu WIRgemeinsam wechseln

  • Geben Sie einfach Ihre PLZ und Ihren Verbrauch im Tarifrechner ein und schließen Sie die Bestellung ab. Um alles Weitere kümmern wir uns für Sie.

    Unser Tipp: Halten Sie Ihre letzte Abrechnung mit Ihrer Zählernummer, dem Namen des bisherigen Anbieters und der aktuellen Kundennummer bereit. 

    Übrigens: Es werden keine Wechselgebühren erhoben.

  • Das hängt von der verbleibenden Laufzeit Ihres bisherigen Vertrags ab. Details hierzu finden Sie in den Vertragsbedingungen Ihres bisherigen Anbieters und auf der letzten Abrechnung. Nach der Anmeldung bei WIRgemeinsam erhalten Sie von uns die Information, ab wann Sie von uns beliefert werden können.

  • Sie müssen nichts tun. Sobald sie uns den Auftrag für die Versorgung mit Erdgas oder Strom erteilt haben, leiten wir alles Weitere für Sie in die Wege.

  • Ja, das ist gesetzlich so geregelt. Am besten gleich zu WIRgemeinsam wechseln, alles Weitere übernehmen wir für Sie.

  • Nein, Ihre Energieversorgung wird bei einem Wechsel zu WIRgemeinsam keinesfalls unterbrochen.

 

Allgemeines

 
  • Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel im Keller. Der Erdgaszähler ist meist in der Nähe des Heizkessels angebracht. Die Zählernummer ist auf dem Zähler selbst, der Vertragsbestätigung und der Jahresverbrauchsabrechnung angegeben.

    Die Zählernummer besteht aus Ziffern oder einer Kombination aus Ziffern und Buchstaben.

  • Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unter anderem Netznutzungsentgelte sowie die Gebühr für die Zählerablesung und eine jährliche Abrechnung enthält.

    Der Arbeitspreis ist der Preis für die verbrauchte Energie und wird nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.

  • Eine Erklärung der wichtigsten Begriffe zu den Themen Strom und Erdgas finden Sie hier:

    Begriffserklärungen (PDF 500 kB)

 
 

Abschlag und Abrechnung

  • Ihren Abschlag berechnen wir auf Grundlage Ihres Tarifs und Ihres angegebenen Jahresverbrauchs. Die jährlichen Kosten werden durch 12 geteilt, woraus sich der monatliche Abschlag ergibt. Dieser wird jeweils zum 30. eines Monats fällig. 

    Für den 12. Monat zahlen Sie keinen Abschlag, wir erheben diesen Betrag mit der Jahresabrechnung. Unser Ziel ist es, dass dabei möglichst keine Nachzahlungen für Sie anfallen.

    Unser Tipp: Passen Sie Ihre Abschlagsbeträge an, wenn sich Ihre Verbrauchsgewohnheiten ändern.

 

Umzug

 
  • Mit Strom und Gas von WIRgemeinsam liegen Sie immer richtig: ökologisch, zuverlässig und günstig. Jetzt online wechseln und sparen!

    Wählen Sie bei der Bestellung die Option „Umzug“ aus und denken Sie daran, Ihre neue Anschrift, das Einzugsdatum und die neue Zählernummer anzugeben. Um alles Weitere kümmern wir uns für Sie! 

    Übrigens: Sie können auch noch bis zu 6 Wochen nach Ihrem Umzug rückwirkend zum Einzugsdatum zu WIRgemeinsam wechseln und von günstigen Preisen profitieren.

 

Weiteres

  • Die Klima-Kollekte ist ein CO2-Kompensationsfonds christlicher Kirchen, über den jeder Mensch, jede Organisation und jede Gemeinde unvermeidliche Emissionen aus Strom- und Wärmeenergie, Reisen sowie Papier- und Druckerzeugnissen kompensieren kann. Die Ausgleichszahlungen werden gezielt in Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländer investiert und mindern Armut vor Ort, indem sie Frauen stärken, Gesundheit schützen und Perspektiven ermöglichen – zudem verringern sie den CO2-Ausstoß und schützen so das Klima. Der Ausgleich von CO2-Emissionen geschieht dabei durch Klimaschutzprojekte kirchlicher Organisationen oder ihrer PartnerInnen. Ihr Klimaschutzbeitrag wird transparent und vertrauensvoll verwendet – dafür stehen die Gesellschafterhäuser der Klima-Kollekte. (Quelle: www.klima-kollekte.de)

  • Die „Gold Standard“ Zertifizierung stellt sicher, dass die ausgewählten Projekte nachweislich zur Reduktion von Treibhausgasen führen und gleichzeitig gut für die lokale Umwelt und soziale Belange der Bevölkerung sind.

  • WIRgemeinsam ist in jedem öffentlichen deutschen Strom- und Erdgasnetz verfügbar. Die Lieferung in ausländische Netze auf deutschem Hoheitsgebiet sowie in private Strom- und Erdgasnetze ist nicht möglich.

  • Ja. Der WIRgedanke bei WIRgemeinsam ist WIR für UNS. Jede und jeder wird gleich behandelt.

  • Ihre Einrichtung erzeugt Strom mit einem BHKW oder einer Solaranlage? Dann machen wir Ihnen gerne ein Angebot für die Vollstrom- oder Reststromlieferung. Aufgrund der Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Förderrichtlinien ist es jedoch unabdingbar, vorher miteinander zu reden. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – gerne auch über das Kontaktformular.

  • Dass uns neben der ökologischen und der ökonomischen Nachhaltigkeit auch die soziale Nachhaltigkeit wichtig ist.

  • Der Mensch steht bei allen sozialen und kirchlichen Einrichtungen im Vordergrund und ist das wichtigste Instrument für die Arbeit in diesen Bereichen.

  • Unsere Stromquellen haben wir hier für Sie aufgelistet.